Gründung einer neuen Kommune: Ist die Gründung einer neuen Kommune allein vom Ergebnis des Bürgerentscheids abhängig, oder bedarf es anschließend neben eines Vertrages zwischen den dann ehemaligen Kommunen noch einer Zustimmung/Genehmigung des Landes?

Wird der Bürgerentscheid angenommen, nehmen im nächsten Schritt die Kommunen Verhandlungen zum Grenzänderungsvertrag auf. Danach erfolgen die Beschlussfassungen zum Grenzänderungsvertrag. Der RP Kassel ist zuständige Behörde für die (formelle) Genehmigung des Grenzänderungsvertrages, der Schwalm-Eder-Kreis wird hierzu gehört. Die Verleihung des Gemeindenamens obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

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