Für alle Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich bei einem Zusammenschluss der Name der Kommune, für einige auch der Straßenname. Deshalb müssen auch der Personalausweis, der Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geändert werden. In der Regel erfolgen diese Änderungen unkompliziert mittels eines Aufklebers und sind für die Einwohner*innen per Gesetz gebührenfrei. Diese Adressänderungen sind auch Banken, Versicherungen und anderen Stellen mitzuteilen – hierfür wird es ein Mitteilungsformular geben.