Sollte sich im Bürgerentscheid eine der Kommunen mit der erforderlichen Mehrheit von 25 % der Stimmberechtigten gegen die Fusion aussprechen, kann es nicht zu einer Fusion der zwei übrigen (die dafür waren) kommen. Ein erneuter Bürgerentscheid für eine Fusion (z.B. bei nur zwei Kommunen) ist dann aber erst nach drei Jahren wieder möglich.