Fester Anteil Gemeindevertreter: Wird es im Falle einer Fusion einen festen Anteil von Gemeindevertretern je frühere Gemeinde im neuen Parlament geben?

Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Die neue Stadtverordnetenversammlung wird 37 Stadtverordnete haben, die von den wahlberechtigten Bürger*innen nach einem positiven Bürgerentscheid neu gewählt werden.

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