Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Die neue Stadtverordnetenversammlung wird 37 Stadtverordnete haben, die von den wahlberechtigten Bürger*innen nach einem positiven Bürgerentscheid neu gewählt werden.
Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Die neue Stadtverordnetenversammlung wird 37 Stadtverordnete haben, die von den wahlberechtigten Bürger*innen nach einem positiven Bürgerentscheid neu gewählt werden.