Bürgermeister: Gibt es in der fusionierten, neugegründeten Kommune drei Bürgermeister (stellvertretende Leiter, ehrenamtliche Bürgermeister, etc.) oder wird dann nur ein Bürgermeister aufgestellt?

Sobald die neue Gemeinde gegründet ist, werden das „Kommunalparlament“ und die Verwaltungsspitze neu gewählt. Es wird dann nur eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister geben. Der Grenzänderungsvertrag oder später die Hauptsatzung kann regeln, dass diese durch hauptamtliche Beigeordnete vertreten werden. Dies kann im Falle einer Fusion für den südlichen Knüll für die derzeitigen Bürgermeister zutreffen, wenn diese keine andere persönliche Lebensplanung verfolgen. Die Amtszeiten der derzeitigen drei Bürgermeister enden am 20.11.2026 (Marian Knauff, Neukirchen), 16.05.2028 (Klaus Wagner, Oberaula) und am 09.07.2027 (Jonas Korell, Ottrau). Davon abhängig ist dann auch, zu welchem Zeitpunkt das hierfür anvisierte Potenzial gehoben werden kann. Lediglich Ortsbeiräte und Ortsvorsteher können ohne Neuwahlen im Amt und somit wie bisher Ansprechpartner für die Einwohnerschaft bleiben.

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