Bürgerentscheid: Wie bindend ist der Bürgerentscheid für die Parlamentarier?

Mindestvoraussetzung ist das jeweils eine Mehrheit mit JA für einen Zusammenschluss stimmt und die Mehrheit dabei jeweils mindestens 25 % der Wahlberechtigten umfasst. Können die Parlamentarier bspw. bei einer sehr knappen Entscheidung auch anders entscheiden?

Nur wenn in Neukirchen, Oberaula und Ottrau jeweils die Mehrheit mit JA für einen Zusammenschluss stimmt und diese Mehrheit dabei in jeder Kommune mindestens 25 % der Wahlberechtigten umfasst, ist der Zusammenschluss beschlossen. Um diesen Beschluss dann umzusetzen, muss ein Grenzänderungsvertrag zwischen den drei Kommunen verhandelt werden.

Nach § 8b HGO kann die Gemeindevertretung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (sog. Vertreterbegehren). Daraus wird deutlich, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids für die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlung bindend ist.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen mit ja beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit 25 % der Stimmberechtigten beträgt. Drei Fallkonstellationen sind möglich:

  • Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Ja“ gestimmt, ist der Bürgerentscheid angenommen.
  • Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Nein“ geantwortet, ist der Bürgerentscheid abgelehnt.
  • Nur wenn das Quorum von 25 % der Stimmberechtigten nicht erreicht, wird spricht man von einem sog. „unechten“ Bürgerentscheid – dann geht die Entscheidung wieder an die Gemeindevertretung zurück.

Nur wenn Bürgerentscheide zu einer Mehrheit führen und diese mindestens 25 % der Stimmberechtigten umfasst, liegt ein eindeutiges Ergebnis vor. Also wenn in allen drei Kommunen das Ergebnis JA lautet, kommt es zur Fusion. Lautet es in allen drei Kommunen entsprechend NEIN, kommt es nicht zu einer Fusion und es darf auch frühestens in drei Jahren wieder darüber abgestimmt werden. Stimmt nur ein Kommune dagegen, darf sich diese Kommune nicht beteiligen und die anderen beiden können ebenfalls nicht fusionieren, weil sich die Bürgerentscheide auf ein Dreier-Bündnis beziehen und nicht umgewidmet werden dürfen. Scheitert ein Bürgerentscheid an der 25-%-Hürde, liegt kein Ergebnis vor. In diesem Fall dürfte die betroffene Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung selbst treffen.

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