Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Der Grenzänderungsvertrag kann dies allenfalls übergangsweise vorsehen, bis die im 1. Halbjahr 2026 neu gewählte Stadtverordnetenversammlung die Arbeit aufnimmt.
Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Der Grenzänderungsvertrag kann dies allenfalls übergangsweise vorsehen, bis die im 1. Halbjahr 2026 neu gewählte Stadtverordnetenversammlung die Arbeit aufnimmt.