Ortsbeiräte: Behalten wir unsere Ortsbeiräte?

Die Ortsbeiräte bleiben bestehen. Als örtliche Gemeinschaft sind Kommunen auch identitätsstiftend für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Erfahrungsgemäß ist diese identitätsstiftende Wirkung auf Ebene der Ortsteile (Dörfer) am größten. Vielfach verstehen sich Einwohnerinnen und Einwohner als Zugehörige zu ihrem Ortsteil und den Ortsteil als Bestandteil der Gemeinde. Identisch zwischen allen drei Kommunen ist, dass jeder Ortsteil einem Ortsbezirk angehört und somit von einem Ortsbeirat vertreten wird. Die Zuständigkeit der Ortsbeiräte erstreckt sich räumlich auf die Gebiete der ehemals selbstständigen Gemeinden aus denen die heutigen Kommunen jeweils gegründet wurden. Der Status der bisherigen Ortsteile bleibt erhalten; die Studie empfiehlt, über die Bewirtschaftung eigener Mittel für den Ortsteil und weiterer geeigneter Instrumente den Ortsbeirat noch aufzuwerten.