Wie das Beispiel der im Süden des Odenwaldkreises aus der Stadt Beerfelden und den Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal neu gegründeten Stadt Oberzent zeigt, gestattet der Minister des Innern die Übertragung der historischen Stadtrechte einer fusionsbeteiligten Kommune auf die neue Gemeinde ohne Prüfung der Kriterien nach § 13 Abs. 2 HGO (städtische Prägung). So können die historischen Wurzeln und der damit verbundene Status, auch für Marketingzwecke, für die neue Kommune erhalten bleiben.