Hinsichtlich der Kosten der Fusion wurde eine Vergleichskalkulation zu anderen, bereits erfolgreich durchgeführten Fusionen und zu weiterhin anerkannten Vergleichen des Landebeauftragten für Wirtschaftlichkeit sowie der KGSt durchgeführt.
Bei den Potenzialen in den Verwaltungen wurden alle Produkte in den drei Kommunen und des GVV sowie der Stadtwerke hinsichtlich ihrer aktuellen Ausgestaltung (personell, organisatorisch, wirtschaftlich) analysiert, wie beschrieben verglichen und deren Ausgestaltung im Vergleich zu einer neuen Kommune bzw. zu einem optimierten GVV bewertet.
Im Resultat wurden finanzielle Potenziale in der Finanzabteilung, Gremien, Gremienbetreuung und Bürgermeister aufgrund der Fusion ermittelt. Neben den Finanzen wurden alle Produkte auch hinsichtlich der Qualität, Personalbemessung und Organisation verglichen und bewertet.
Hinsichtlich des „Startkapitals“ (Entschuldung, dadurch bedingte Zinsentlastung, Förderungen) wurden die bisher angewandten Zielgrößen nach Schutzschirmgesetz und -verordnung, Landesausgleichsstock, der Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ des Landes Hessen im Vergleich zu den drei anderen Fusionsprojekten Oberzent, Wesertal und Allendorf in Abstimmung mit dem HMdIS zugrunde gelegt und angewandt.