Sample of All FAQs (Helpie FAQ)
Häufig gestellte Fragen
Auch nach einem Zusammenschluss sollen die Bauhöfe wie bisher ortsnah an ihren bisherigen Standorten in den Kernorten Neukirchen, Ottrau und Oberaula betrieben werden. Eine parallel durchgeführte Organisationsuntersuchung empfiehlt die Reintegration des Neukircher Bauhofes in die Kernverwaltung.
Demografieschätzung 2035 aktuell: Neukirchen – 10 %, Ottrau -10 %, Oberaula – 12 %. Damit tragen immer weniger Einwohner die Kosten für die Infrastruktur.
Alle drei Kommunen profitieren vom Bürgerbus-Angebot, das ein zusätzliches Angebot zum ÖPNV bedeutet. Dieses Angebot ist vom einem Zusammenschluss der Kommunen nicht tangiert.
Mindestvoraussetzung ist das jeweils eine Mehrheit mit JA für einen Zusammenschluss stimmt und die Mehrheit dabei jeweils mindestens 25 % der Wahlberechtigten umfasst. Können die Parlamentarier bspw. bei einer sehr knappen Entscheidung auch anders entscheiden?
Nur wenn in Neukirchen, Oberaula und Ottrau jeweils die Mehrheit mit JA für einen Zusammenschluss stimmt und diese Mehrheit dabei in jeder Kommune mindestens 25 % der Wahlberechtigten umfasst, ist der Zusammenschluss beschlossen. Um diesen Beschluss dann umzusetzen, muss ein Grenzänderungsvertrag zwischen den drei Kommunen verhandelt werden.
Nach § 8b HGO kann die Gemeindevertretung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (sog. Vertreterbegehren). Daraus wird deutlich, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids für die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlung bindend ist.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen mit ja beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit 25 % der Stimmberechtigten beträgt. Drei Fallkonstellationen sind möglich:
- Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Ja“ gestimmt, ist der Bürgerentscheid angenommen.
- Wird das Quorum erreicht und die Mehrheit der gültigen Stimmen hat mit „Nein“ geantwortet, ist der Bürgerentscheid abgelehnt.
- Nur wenn das Quorum von 25 % der Stimmberechtigten nicht erreicht, wird spricht man von einem sog. „unechten“ Bürgerentscheid – dann geht die Entscheidung wieder an die Gemeindevertretung zurück.
Nur wenn Bürgerentscheide zu einer Mehrheit führen und diese mindestens 25 % der Stimmberechtigten umfasst, liegt ein eindeutiges Ergebnis vor. Also wenn in allen drei Kommunen das Ergebnis JA lautet, kommt es zur Fusion. Lautet es in allen drei Kommunen entsprechend NEIN, kommt es nicht zu einer Fusion und es darf auch frühestens in drei Jahren wieder darüber abgestimmt werden. Stimmt nur ein Kommune dagegen, darf sich diese Kommune nicht beteiligen und die anderen beiden können ebenfalls nicht fusionieren, weil sich die Bürgerentscheide auf ein Dreier-Bündnis beziehen und nicht umgewidmet werden dürfen. Scheitert ein Bürgerentscheid an der 25-%-Hürde, liegt kein Ergebnis vor. In diesem Fall dürfte die betroffene Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung selbst treffen.
Sobald die neue Gemeinde gegründet ist, werden das „Kommunalparlament“ und die Verwaltungsspitze neu gewählt. Es wird dann nur eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister geben. Der Grenzänderungsvertrag oder später die Hauptsatzung kann regeln, dass diese durch hauptamtliche Beigeordnete vertreten werden. Dies kann im Falle einer Fusion für den südlichen Knüll für die derzeitigen Bürgermeister zutreffen, wenn diese keine andere persönliche Lebensplanung verfolgen. Die Amtszeiten der derzeitigen drei Bürgermeister enden am 20.11.2026 (Marian Knauff, Neukirchen), 16.05.2028 (Klaus Wagner, Oberaula) und am 09.07.2027 (Jonas Korell, Ottrau). Davon abhängig ist dann auch, zu welchem Zeitpunkt das hierfür anvisierte Potenzial gehoben werden kann. Lediglich Ortsbeiräte und Ortsvorsteher können ohne Neuwahlen im Amt und somit wie bisher Ansprechpartner für die Einwohnerschaft bleiben.
Insgesamt halten wir die Fusion für den richtigen Weg. Natürlich hat der auch seine Schattenseiten:
- der Weg zum neuen Bürgermeister könnte länger werden
- möglicherweise wird auch der Sitz der Kommune und einiger Fachabteilungen weiter entfernt liegen
Übrigens lässt sich ein mögliches Problem, nämlich sprunghafte Änderungen der Abgaben, vermeiden: Die Studie empfiehlt für Wasser und Abwasser weiterhin getrennte Abrechnungsbezirke, weil die Ver- und Entsorgung den topografischen Erfordernissen folgt und schon heute nicht einer kommunalen Gebietsgrenze. Grund- und Gewerbesteuer liegen aktuell schon dicht beieinander und müssten, so eine Modellrechnung, nicht erhöht werden. Die Entscheidungshoheit wird aber natürlich bei dem neuen Kommunalparlament liegen.
Ja. Alle Veranstaltungen stehen für alle interessierten Bürger*innen aus den Kommunen offen. Sie sind thematisch identisch, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben, sowohl in Neukirchen, Oberaulas als auch in Ottrau teilzunehmen.
Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Die neue Stadtverordnetenversammlung wird 37 Stadtverordnete haben, die von den wahlberechtigten Bürger*innen nach einem positiven Bürgerentscheid neu gewählt werden.
Ja, die Feuerwehren bilden eine Einheit des Brandschutzes und haben damit einen gemeinsamen Stadtbrandinspektor – ggf. kann sich die Anzahl der stellvertretenden SBI’s erhöhen, um den dezentralen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Ortsteilwehren bleiben aber unverändert bestehen.
Es gibt Förderprogramme, die von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig sind (so z.B. im Rahmen der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSe) das Radwegeprogramm.
Ja, sie Feuerwehren fusionieren ebenfalls. Durch Synergieeffekte werden sich höhere Potentiale ergeben. Dies gilt beispielsweise für gemeinsame Anschaffungen und/ oder Schulungen, aber auch durch einen einheitlichen Bedarfs- und Entwicklungsplan sowie durch eine gemeinschaftliche Sicherung des technischen Standards und der gemeinsamen Sicherung der Alarmbereitschaften. Feuerwehrvereine und Ortsteilwehren bleiben aber bestehen.
Sollte sich im Bürgerentscheid eine der Kommunen mit der erforderlichen Mehrheit von 25 % der Stimmberechtigten gegen die Fusion aussprechen, kann es nicht zu einer Fusion der zwei übrigen (die dafür waren) kommen. Ein erneuter Bürgerentscheid für eine Fusion (z.B. bei nur zwei Kommunen) ist dann aber erst nach drei Jahren wieder möglich.
Die Zuständigkeit ist über die HGO geregelt. Schon heute sind nach der HGO die Ortsbeiräte in allen ihren Ortsteil wichtige Fragen zu hören. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt, die Rolle der Ortsbeiräte zu stärken und einen Beirat der Ortsvorsteher in Analogie zu einer Kommission gem. § 72 HGO zu implementieren. Hierdurch wird der wichtigen – und in einer größeren Einheit noch wichtiger werdenden – Funktion der Ortsvorsteher als Sprachrohre der Ortsteile entsprochen.
Über die jeweilige Haushaltssatzung und den jeweiligen Haushaltsplan ist es möglich, dass die zukünftige Stadtverordnetenversammlung sog. Ortsteilmittel für definierte Aufgaben zur Eigenentscheidung und –verwendung zuordnen. Das können z.B. Maßnahmen für DGH, Friedhof, öffentliche Anlagen etc. sein.
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich bei einem Zusammenschluss der Name der Kommune, für einige auch der Straßenname. Deshalb müssen auch der Personalausweis, der Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geändert werden. In der Regel erfolgen diese Änderungen unkompliziert mittels eines Aufklebers und sind für die Einwohner*innen per Gesetz gebührenfrei. Diese Adressänderungen sind auch Banken, Versicherungen und anderen Stellen mitzuteilen – hierfür wird es ein Mitteilungsformular geben.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten in den Kernhaushalten (inkl. Stadtwerke Neukirchen bei Neukirchen wg. der Vergleichbarkeit Bauhof, Wasser, Abwasser) haben sich wie folgt entwickelt:
Neukirchen | Oberaula | Ottrau | |
---|---|---|---|
Lt. HHPl 2022 zum 31.12.2020 | (7.626.000 €+10.369.000 €) / 6.946 EWO 2.591 € | 7.388.000 € / 3.208 EWO 2.303 € | 9.819.000 € / 2.128 EWO 4.614 € |
Lt. HHPl 2022/2023 zum 31.12.2021 | (10.343.000 € + 9.807.000 € / 6.946 EWO 2.901 € | 6.883.000 € / 3208 € 2.146 € | 9.618.000 € / 2.128 EWO 4.519 € |
Lt. HHPl 2023 zum 31.12.2022 | (16.589.000 €+10.680.000 €) / 6.946 EWO 3.926 € | 7.170.000 € / 3.208 EWO 2.235 € | 10.552.000 € / 2.128 EWO 4.959 € |
Ein Großteil der Gemeindegebiete gehört lt. Landesentwicklungsplanung zum Biotopverbund. Südlich und nordwestlich werden die Kommunen durch die Entwicklungsachsen eingegrenzt. Damit sind allein raumordnerisch der Weiterentwicklung enge Grenzen gesetzt. Die Sicherung der Infrastruktur stellt jedoch gleichermaßen ein Ziel des Zusammenschlusses und der Regional- sowie Landesentwicklung dar. Organisatorisch sollte eine fusionierte Kommune sicherstellen, dass ihre Interessen weiterhin Eingang in die Landesentwicklungs- und Regionalplanung finden. Hierzu könnte auch die Forderung nach einer Einstufung als Mittelzentrum führen, bei der sich dem Mittelzentrum aufgrund seiner Funktion als Standort für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich dann auch andere weitergehende Möglichkeiten in der Gewerbeausweisung bieten.
Grundsteuer B in Hebesatzpunkten | Neukirchen | Oberaula | Ottrau |
---|---|---|---|
Lt. HHPl 2022 | 395 | 500 | 495 |
Lt. HHPl 2023 | 440 | 500 | 525 |
Die Studie hat Modellrechnungen durchgeführt und empfiehlt der neuen Stadtverordnetenversammlung nach einem Zusammenschluss eine Grundsteuer B auf dem Niveau der Stadt Neukirchen zur Partizipation der Bürger*innen an den Ertragsverbesserungen aufgrund der Fusion.
Wird der Bürgerentscheid angenommen, nehmen im nächsten Schritt die Kommunen Verhandlungen zum Grenzänderungsvertrag auf. Danach erfolgen die Beschlussfassungen zum Grenzänderungsvertrag. Der RP Kassel ist zuständige Behörde für die (formelle) Genehmigung des Grenzänderungsvertrages, der Schwalm-Eder-Kreis wird hierzu gehört. Die Verleihung des Gemeindenamens obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Es gibt einen gemeinsamen Haushaltsplan, da es eine gemeinsame Kommune gibt. Mit einer erfolgreichen Fusion entfällt auch die Erforderlichkeit für den GVV Südlicher Knüll, so dass auch dieser Haushalts- und Wirtschaftsplan entfällt.
Die Studie empfiehlt im Falle eines nicht erfolgreichen Bürgerentscheids eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen, vertieften interkommunalen Zusammenarbeit, um die gemeinsam erarbeiteten Potenziale zu sichern.
Mit der einmaligen, historischen Chance einer Fusion zum gegenwärtigen Zeitpunkt können aber erheblich Vorteile gehoben werden, die ohne Fusion nicht möglich sind. Und diese Vorteile können wiederum dem Gemeinwohl und damit den Bürger*innen zugeführt werden.
Hier haben die Kommunen keine eigene Entscheidungskompetenz. Ein flächendeckender Glasfaserausbau ist jedoch durch Privatunternehmen bereits geplant und teilweise bereits im Bau.
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Fusion die bisher bei der Stadt Neukirchen angesiedelte Stadtjugendpflege ihre Angebote auch für die neuen Gemeindeteile bereithält.
Die Kindergärten werden in der bisherigen Struktur weiter fortgeführt.
Organisatorisch sollte eine fusionierte Kommune sicherstellen, dass ihre Interessen weiterhin Eingang in die Landesentwicklungs- und Regionalplanung finden. Hierzu könnte auch die Forderung nach einer Einstufung als Mittelzentrum führen, bei der sich dem Mittelzentrum aufgrund seiner Funktion als Standort für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich dann auch andere weitergehende Möglichkeiten gegenüber dem heutigen Stand als Grundzentren bieten.
Der Name wird mit dem Grenzänderungsvertrag geregelt. Die Bürger können nach einem positiven Bürgerentscheid Vorschläge einbringen, es wird voraussichtlich ein Wettbewerb ausgeschrieben.
Die Studie empfiehlt im Falle eines nicht erfolgreichen Bürgerentscheids eine Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen, vertieften interkommunalen Zusammenarbeit, um die gemeinsam erarbeiteten Potenziale zu sichern.
Hinsichtlich der Kosten der Fusion wurde eine Vergleichskalkulation zu anderen, bereits erfolgreich durchgeführten Fusionen und zu weiterhin anerkannten Vergleichen des Landebeauftragten für Wirtschaftlichkeit sowie der KGSt durchgeführt.
Bei den Potenzialen in den Verwaltungen wurden alle Produkte in den drei Kommunen und des GVV sowie der Stadtwerke hinsichtlich ihrer aktuellen Ausgestaltung (personell, organisatorisch, wirtschaftlich) analysiert, wie beschrieben verglichen und deren Ausgestaltung im Vergleich zu einer neuen Kommune bzw. zu einem optimierten GVV bewertet.
Im Resultat wurden finanzielle Potenziale in der Finanzabteilung, Gremien, Gremienbetreuung und Bürgermeister aufgrund der Fusion ermittelt. Neben den Finanzen wurden alle Produkte auch hinsichtlich der Qualität, Personalbemessung und Organisation verglichen und bewertet.
Hinsichtlich des „Startkapitals“ (Entschuldung, dadurch bedingte Zinsentlastung, Förderungen) wurden die bisher angewandten Zielgrößen nach Schutzschirmgesetz und -verordnung, Landesausgleichsstock, der Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ des Landes Hessen im Vergleich zu den drei anderen Fusionsprojekten Oberzent, Wesertal und Allendorf in Abstimmung mit dem HMdIS zugrunde gelegt und angewandt.
Der Vorteil der Fusion liegt einerseits in der Generierung der Einmaleffekte in der Größenordnung von rd. 4,3 Mio. € Entschuldungshilfe und rd. 2,46 Mio. € Erhaltungs- und Investitionsförderung, gerechnet auf den Stichtag 31.12.2021.
Langfristig gibt es ein Potenzial von rd. 1,08 Mio. € jährlich, das sich allein deswegen ergibt, weil 1 statt 3 Kommunen und 1 GVV zu administrieren sind.
Die Zukunftsprognosen für alle drei Kommunen sind negativ. Der „Preis“ für die Beibehaltung der selbstständigen drei Kommunen:
- Weitere Reduzierung auf reine Pflichtaufgaben wg. der finanziellen Enge wahrscheinlich
- Große Probleme schon jetzt in der Besetzung von Stellen, noch höhere Risiken in der Aufgabenerfüllung, wenn die Babyboomer in Rente gehen
- Keine wesentlichen, weiteren Verdichtungsmöglichkeiten: Potenzial von 1,1 Mio. €/a nicht generierbar
- Keine einmalige Entschuldungshilfe: 4,3 Mio. €
- Keine einmalige Erhaltungs- und Investitionsförderung: 2,46 Mio. €.
Wie das Beispiel der im Süden des Odenwaldkreises aus der Stadt Beerfelden und den Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal neu gegründeten Stadt Oberzent zeigt, gestattet der Minister des Innern die Übertragung der historischen Stadtrechte einer fusionsbeteiligten Kommune auf die neue Gemeinde ohne Prüfung der Kriterien nach § 13 Abs. 2 HGO (städtische Prägung). So können die historischen Wurzeln und der damit verbundene Status, auch für Marketingzwecke, für die neue Kommune erhalten bleiben.
Die Ortsbeiräte bleiben bestehen. Als örtliche Gemeinschaft sind Kommunen auch identitätsstiftend für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Erfahrungsgemäß ist diese identitätsstiftende Wirkung auf Ebene der Ortsteile (Dörfer) am größten. Vielfach verstehen sich Einwohnerinnen und Einwohner als Zugehörige zu ihrem Ortsteil und den Ortsteil als Bestandteil der Gemeinde. Identisch zwischen allen drei Kommunen ist, dass jeder Ortsteil einem Ortsbezirk angehört und somit von einem Ortsbeirat vertreten wird. Die Zuständigkeit der Ortsbeiräte erstreckt sich räumlich auf die Gebiete der ehemals selbstständigen Gemeinden aus denen die heutigen Kommunen jeweils gegründet wurden. Der Status der bisherigen Ortsteile bleibt erhalten; die Studie empfiehlt, über die Bewirtschaftung eigener Mittel für den Ortsteil und weiterer geeigneter Instrumente den Ortsbeirat noch aufzuwerten.
Die Entscheidung zu den Ortsteilwehren treffen immer die Feuerwehren selbst. Die Fusion hat hier rechtlich keine Auswirkungen.
Es gibt eine Stadtverordnetenversammlung mit 37 Stadtverordneten.
Ja, sie bleiben bestehen. Es sind keine Änderungen der Partnerschaften vorgesehen.
Die Verwaltungen bleiben in den bisherigen Orten erhalten, damit Bürgerbüros mit den Bürgerdienstleistungen wie bisher zuverlässig für jeden gut zu erreichen sind. Mit dem Onlinezugangsgesetz wird sich das Nutzerverhalten auch verändern. Der prozessuale Sitz des Bürgermeisters wird dann im Grenzänderungsvertrag geregelt.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten in den Kernhaushalten (inkl. Stadtwerke Neukirchen bei Neukirchen wg. der Vergleichbarkeit Bauhof, Wasser, Abwasser) haben sich wie folgt entwickelt:
Neukirchen | Oberaula | Ottrau | |
---|---|---|---|
Lt. HHPl 2022 zum 31.12.2020 | (7.626.000 € +10.369.000 €) / 6.946 EWO 2.591 € | 7.388.000 € / 3.208 EWO 2.303 € | 9.819.000 € / 2.128 EWO 4.614 € |
Lt. HHPl 2022/2023 zum 31.12.2021 | (10.343.000 € + 9.807.000 € / 6.946 EWO 2.901 € | 6.883.000 € / 3.208 EWO 2.146 € | 9.618.000 € / 2.128 EWO 4.519 € |
Lt. HHPl 2023 zum 31.12.2022 | (16.589.000 € + 10.680.000 €) / 6.946 EWO 3.926 € | 7.170.000 € / 3.208 € 2.235 € | 10.552.000 € / 2.128 EWO 4.959 € |
Das liegt grundsätzlich im Ermessen der neuen Stadtverordnetenversammlung. Alle drei Bäder werden gut genutzt. Da alle drei Bäder mit Fördermitteln des Landes saniert und grundinstand gesetzt wurden, die im Falle einer Schließung zurückzuzahlen wären, ist eine Schließung eher unwahrscheinlich.
Die fusionierte Kommune hat Stadtrechte. Besondere „Stadtrechte“ sind damit aber schon lange nicht mehr verbunden. Wie das Beispiel der im Süden des Odenwaldkreises aus der Stadt Beerfelden und den Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal neu gegründeten Stadt Oberzent zeigt, gestattet der Minister des Innern die Übertragung der historischen Stadtrechte einer fusionsbeteiligten Kommune auf die neue Gemeinde ohne Prüfung der Kriterien nach § 13 Abs. 2 HGO (städtische Prägung). So können die historischen Wurzeln und der damit verbundene Status, auch für Marketingzwecke, für die neue Kommune erhalten bleiben.
Ja, für die Feuerwehren gibt es einen SBI und voraussichtlich mehrere Stellvertreter.
Nein. Dies lässt die HGO nicht zu. Der Grenzänderungsvertrag kann dies allenfalls übergangsweise vorsehen, bis die im 1. Halbjahr 2026 neu gewählte Stadtverordnetenversammlung die Arbeit aufnimmt.
Grundsätzlich tritt die neue Kommune in die Rechtsnachfolge der bisherigen Kommunen ein, d.h. grundsätzlich bleiben danach die Stadtwerke bestehen. Eine derzeit parallel durchgeführte Organisationsuntersuchung empfiehlt jedoch die Rückübertragung der Sparte Bauhof auf die Kommune.
Wie bisher, in den jetzigen Verwaltungen, bzw. in den bisherigen ausgewählten kommunalen Lokationen.
Eine Kommune kann in der Regel auch nur eine gemeinsame Regelung zu den Straßenausbaubeiträgen haben. Grundsätzlich liegt die Entscheidung dazu bei der neuen Stadtverordnetenversammlung. Aus der Erfahrung der bisherigen freiwilligen Fusionsprojekte in der Oberzent, in Wesertal und auch in Allendorf kann berichtet werden, dass sich nirgendwo der Mindeststandard verschlechtert hat. So wurden z.B. in Allendorf für die zum 01.01.2023 angegliederte Kommune Bromskirchen auch die Straßenausbaubeiträge analog zum bisherigen Gemeindegebiet in Allendorf abgeschafft.
Voraussetzung für die Übernahme eines einheitlichen Gemeindenamens als Postanschrift ist die Eindeutigkeit aller Adressen innerhalb des neuen Gemeindegebietes. Im fusionierten Gemeindegebiet sind folgende Straßennamen doppelt vorhanden oder haben ähnliche Namen:
- Am Bahnhof
- Alsfelder Straße
- Am Friedhof
- Am Sportplatz
- Amselweg
- Bahnhofstraße/Bahnhofsweg
- Aulastraße/Aulaweg/Aulawiesen
- Birkenweg/Birkenallee
- Biegenweg
- Brauhausstraße/Brauhausgasse
- Breslauer Straße
- Christeröder Straße
- Dorfstraße
- Drosselweg
- Eichenweg
- Finkenweg
- Gartenweg/Gartenstraße
- Grüner Weg
- Hainweg
- Hardtweg
- Hauptstraße
- Hermann-Löns-Straße
- Hersfelder Straße
- Homberger Straße
- Kirchweg
- Knüllstraße
- Küppelweg/Küppelstraße
- Lerchenweg
- Marktstraße
- Meisenweg
- Mühlenstraße/Mühlenweg
- Nausiser Straße/Nausiser Weg
- Neukircher Straße
- Niederrheinische Straße
- Olberöder Weg/Olberöder Straße
- Rimbachstraße
- Rimbergstraße
- Sandweg
- Schöne Aussicht
- Schorbacher Weg
- Schulstraße/Schulweg
- Schwalbenweg
- Schwarzenbörner Straße/Schwarzenborner Straße
- Steinwaldweg
- Sudetenstraße
- Wiesenweg
- Wilhelm-Schäfer-Straße.
Für einen Teil dieser Straßen wäre eine eindeutige Zuordnung bei einer Fusion nicht möglich. Sie sind daher umzubenennen. Hierzu können die Anwohner nach einem positiven Bürgerentscheid Vorschläge machen, damit einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.